Allgemeine Geschäftsbedingungen der adworking GmbH


1) Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich nachfolgende Geschäftsbedingungen. Das
gilt auch, wenn der Vertragspartner ausdrücklich auf seine Geschäftsbedingungen verweist oder
den Auftrag zu seinen Bedingungen platziert. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich von
uns anerkannt werden, ansonsten sind diese für uns unverbindlich.


2) Die Angebote der adworking GmbH sind freibleibend außer es ist im Angebot anders vermerkt. Der
Vertrag wird mit Ihrer schriftlichen Auftragsbestätigung, der Unterzeichnung unseres Angebots oder
mit der Beauftragung per
E-Mail wirksam. Mündliche oder telefonische Zusagen und Vereinbarungen sind der adworking
GmbH schriftlich zu bestätigen und erst nach schriftlicher Bestätigung bindend. Bei einem Rücktritt
vom Vertrag bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn ist eine Entschädigung von 50% der
Auftragssumme zu entrichten, bis 30 Tage 75%, bei späterem Rücktritt 100% der Auftragssumme.
Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt davon unberührt.


3) Alle Preise verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei
Auftragserteilung, spätestens jedoch vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Anzahlung in
Höhe von 50% des erwarteten Gesamtrechnungsbetrages fällig. Die Auftragsdurchführung ist vom
fristgerechten Eingang der Kontozahlung abhängig und bei Fristüberschreitung in das Ermessen der
adworking GmbH gestellt. Die adworking GmbH behält es sich vor, eine zweite Abschlagsrechnung in
Höhe von 25% zu stellen. Der Restbetrag wird mit Eingang der Endabrechnung fällig. Bei
Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins treten, ohne dass es einer Mahnung bedarf, die
Verzugsfolgen ein. Verzugszinsen werden in Höhe der banküblichen Kontokorrentzinsen erhoben.


4) Beanstandungen in Bezug auf nicht vertragsgemäße Lieferung sind am Ort der Übergabe sofort
dem Lieferanten zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken. Ansonsten gilt die Lieferung als
unbeanstandet angenommen. Trifft der Lieferant zum vereinbarten Lieferzeitpunkt keinen
Mitarbeiter des Auftraggebers an, so gilt die Lieferung ebenfalls als unbeanstandet
angenommen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Beanstandungen in Bezug
auf den ordnungsgemäßen Zustand des Mietgutes sind innerhalb von 24 Stunden nach Abnahme
vorzunehmen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.


5) Lieferungen und Leistungen werden pünktlich zum vereinbarten Termin erbracht. Geringfügige
Verspätungen berechtigen den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung. Soweit die Verspätung nicht
geringfügig ist, aber das Interesse des Kunden an der Lieferung und Leistung hierdurch nicht entfallen
ist, ist er zur Abnahme verpflichtet. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt. Geringfügige
Abweichungen von der Beschaffenheit der zu liefernden Ware sind zulässig, soweit diese nicht
ausdrücklich als verbindlich zugesichert worden sind.


6) Die adworking GmbH haftet für eigenes Verschulden oder das seiner Erfüllungsgehilfen nur bei grob
fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.


7) Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen davon unberührt. Die von der adworking GmbH gelieferte Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung deren Eigentum.


8) Gerichtsstand national und international ist ausschließlich Paderborn. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.


Gültig ab dem 01. Januar 2019